§ 2 Z 5 ZustG; § 4 ZustG aF
Die Abgabestelle iSd ZustG muss nicht zwangsläufig in einem Wohnsitz oder einer Betriebsstätte bestehen.
VwGH, 29.06.2005, 2002/14/0119
§ 2 Z 5 ZustG; § 4 ZustG aF
Die Abgabestelle iSd ZustG muss nicht zwangsläufig in einem Wohnsitz oder einer Betriebsstätte bestehen.
VwGH, 29.06.2005, 2002/14/0119