Der VwGH nimmt zur Qualifikation einer Liegenschaftsübertragung als verdeckte Einbringung Stellung.
VwGH, 23.09.2005, 2002/15/0010
Der VwGH nimmt zur Qualifikation einer Liegenschaftsübertragung als verdeckte Einbringung Stellung.
VwGH, 23.09.2005, 2002/15/0010