Zusammenfassung: Entschädigungszahlungen für den Mieter für dessen vorzeitige Räumung können nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
BFH, 07.07.2005, IX R 38/03
Rechtsgrundlagen:
Zusammenfassung: Entschädigungszahlungen für den Mieter für dessen vorzeitige Räumung können nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
BFH, 07.07.2005, IX R 38/03
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