§ 9 FinStrG
Für die Begründung eines Unrechtsbewusstseins ist die genaue Kenntnis der jeweiligen Vorschriften nicht erforderlich.
VwGH 18.05.2006, 2005/16/0260
§ 9 FinStrG
Für die Begründung eines Unrechtsbewusstseins ist die genaue Kenntnis der jeweiligen Vorschriften nicht erforderlich.
VwGH 18.05.2006, 2005/16/0260