Art 202 Abs 3 ZK
Die Ansässigkeit der Klienten eines drittstaatsangehörigen Mietwagenunternehmens im Gemeinschaftsgebiet rechtfertigt die Annahme der rechtswidrigen Einfuhr des Mietwagens ins EU-Gebiet nicht.
VwGH 18.05.2006, 2003/16/0009
Art 202 Abs 3 ZK
Die Ansässigkeit der Klienten eines drittstaatsangehörigen Mietwagenunternehmens im Gemeinschaftsgebiet rechtfertigt die Annahme der rechtswidrigen Einfuhr des Mietwagens ins EU-Gebiet nicht.
VwGH 18.05.2006, 2003/16/0009