Zusammenfassung: Die Autorin bespricht eine Entscheidung des UFS, in der dieser die Zulässigkeit der Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Kosten anstatt des pauschalen Werbungskostenabzugs im Rahmen der Verpachtung einer landwirtschaftlichen Liegenschaft an ein Schotterabbauunternehmen prüfte und in diesem Zusammenhang auch zur Bestimmung der fiktiven Anschaffungskosten eines Schottervorkommens Stellung nahm.