Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf einen Beitrag von Pircher, der für eine Erweiterung der Hauptwohnsitzbefreiung des § 24 Abs 6 EStG auf Grund und Boden plädiert und weist auf Basis einer umfassenden Auslegung des § 24 Abs 6 estg nach, dass die Aufgabebegünstigung bereits den Grund- und Gebäudewert des Wirtschaftsgutes Hauptwohnsitzgebäude mitumfasst. Die gegenteilige Rechtansicht in Rz 5699 EStR 2000 widerspricht nach Meinung des Verfassers dem Sachlichkeitsgrundsatz.