In dem Kurzbeitrag wird über ein Erkenntnis des VfGH informiert, in die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Übernahmegesetzes aF festgestellt und klargelegt wurde, dass Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag zur Erlassung von Verordnungen nicht legitimiert seien.
VfGH 06.10.2006, G 151-153/05-17, V 115-117/05-17