Zusammenfassung: Der Autor unterzieht die Entwurfsvorlage für das Pflege-Übergangsgesetz einer kritischen Analyse und merkt kritisch an, dass die Aussetzung der Verwaltungsstrafregelungen für die illegale Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht in Einklang steht.
Rechtsgrundlagen: § 111 ASVG; § 113 ASVG