Zusammenfassung: Der UFSG nimmt zur Beurteilung des Vorliegens einer außerplanmäßigen Fremdkapitaltilgung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFSG nimmt zur Beurteilung des Vorliegens einer außerplanmäßigen Fremdkapitaltilgung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG
Schlagwörter: