Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Anerkennungsfähigkeit eines zivilrechtlich formungültigen Darlehensvertrag zwischen Familienangehörigen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG
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Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Anerkennungsfähigkeit eines zivilrechtlich formungültigen Darlehensvertrag zwischen Familienangehörigen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG
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