§ 9 BAO
Die Möglichkeit, auch Kommanditisten mit der Geschäftsführung zu betrauen, darf nicht die Ausschließung des Komplementärs von der Geschäftsführung zur Folge haben.
VwGH 26.04.2006, 2001/14/0228
§ 9 BAO
Die Möglichkeit, auch Kommanditisten mit der Geschäftsführung zu betrauen, darf nicht die Ausschließung des Komplementärs von der Geschäftsführung zur Folge haben.
VwGH 26.04.2006, 2001/14/0228