Zusammenfassung: Der Steuerinsider weist darauf hin, dass auch die Neugestaltung der Rechnungslegungspflicht in § 189 UGB keine Bilanzierungspflicht für Vermietungsgesellschaften, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, begründet. Weiters erläutert er, dass die Einkünfte der rein vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaften im Regelfall auch nicht der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegen.