§ 9 VStG
Die Bestellung einer juristischen Person zum verantwortlichen Beauftragten ist unzulässig.
VwGH 30.03.2006, 2004/15/0022
§ 9 VStG
Die Bestellung einer juristischen Person zum verantwortlichen Beauftragten ist unzulässig.
VwGH 30.03.2006, 2004/15/0022