§ 9 BAO
Ein Steuerbescheid entfaltet für einen nachfolgenden Haftungsbescheid Bindungswirkung. Einreden gegen die Abgabenfestlegung im Steuerbescheid können im Berufungsverfahren bezüglich des Haftungsbescheids nicht geltend gemacht werden.
§ 9 BAO
Ein Steuerbescheid entfaltet für einen nachfolgenden Haftungsbescheid Bindungswirkung. Einreden gegen die Abgabenfestlegung im Steuerbescheid können im Berufungsverfahren bezüglich des Haftungsbescheids nicht geltend gemacht werden.