§ 18 Abs 6 EStG 1988; § 18 Abs 7 EStG 1988
Die Geltendmachung eines Verlustausgleichs schließt die Geltendmachung derselben Verluste als Sonderausgaben aus.
VwGH 29.03.2006, 2001/14/0220
§ 18 Abs 6 EStG 1988; § 18 Abs 7 EStG 1988
Die Geltendmachung eines Verlustausgleichs schließt die Geltendmachung derselben Verluste als Sonderausgaben aus.
VwGH 29.03.2006, 2001/14/0220