§ 188 BAO; § 191 Abs 3 lit b BAO
Der VwGH erläutert, dass auch die Feststellung des Absehens von der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften als Feststellungsbescheid zu qualifizieren ist und konkretisiert dessen Rechtswirkungen.
§ 188 BAO; § 191 Abs 3 lit b BAO
Der VwGH erläutert, dass auch die Feststellung des Absehens von der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften als Feststellungsbescheid zu qualifizieren ist und konkretisiert dessen Rechtswirkungen.