§ 19 Abs 1 VGSG
Die Missachtung der Anmeldepflicht nach § 19 Abs 1 VGSG und die Nichtentrichtung der Vergnügungssteuer kann nur einmal sanktioniert werden.
VwGH 30.03.2006, 2004/15/0032
§ 19 Abs 1 VGSG
Die Missachtung der Anmeldepflicht nach § 19 Abs 1 VGSG und die Nichtentrichtung der Vergnügungssteuer kann nur einmal sanktioniert werden.
VwGH 30.03.2006, 2004/15/0032