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Verdecktes Eigenkapital  

KurzinfoSWK 2006, K 16 Heft 29 v. 10.10.2006

§ 8 Abs 2 KStG

Bei fehlender Fremdüblichkeit begründet die Kreditaufnahme durch einen Gesellschafter und die Bereitstellung an die Gesellschafter eine betriebliche Einlage; die Verzinsung ist daher als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren

VwGH 26.07.2006, 2004/14/0151

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