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Außergewöhnliche Belastung und Pflegegeld  

KurzinfoSWK 2006, K 16 Heft 29 v. 10.10.2006

§ 34 EStG

Sofern das Pflegegeld die beantragten Pflegekosten übersteigt, kann der Überhang nicht auch von den Krankheitskosten abgezogen werden; die Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastung in Abzug zu bringen.

VwGH 28.06.2006, 2002/13/0134

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