Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag die Zulässigkeit von Anglizismen, die zunehmend in Anlehnung an die Originalterminologie der IFRS Eingang in die Konzern- und Jahresabschlüsse sowie Lageberichte finden. Resümierend befürworten sie unter der Voraussetzung der Wahrung des Wesentlichkeits- und Stetigkeitsgrundsatzes sowie der Sicherstellung der gebotenen Aussagekraft der Abschlüsse die Zulässigkeit der Anglizismen.