Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des BFH, in der dieser darlegte, dass die Ausgaben eines Sportlehrers für die Absolvierung eines Snowboardkurses unter der Voraussetzung eines konkreten Zusammenhanges mit der beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können und skizziert allfällige Konsequenzen dieses Urteils für die österreichische Steuerrechtslage. In diesem Zusammenhang bezieht er auch die einschlägige Argumentationslinie des UFS zu dieser Thematik in seine Ausführungen mit ein.