§ 6 Abs 6 NoVAG
Der VwGH bestätigt die Gemeinschaftsrechtskonformität der Normverbrauchsabgabe, stellt aber die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Zuschlags in § 6 Abs 6 NoVAG fest.
VwGH 25.01.2006, 2001/14/0170
§ 6 Abs 6 NoVAG
Der VwGH bestätigt die Gemeinschaftsrechtskonformität der Normverbrauchsabgabe, stellt aber die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Zuschlags in § 6 Abs 6 NoVAG fest.
VwGH 25.01.2006, 2001/14/0170