§ 9 BAO
Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrags kann die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft begründen.
VwGH 25.01.2006, 2001/14/0126
§ 9 BAO
Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrags kann die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft begründen.
VwGH 25.01.2006, 2001/14/0126