§ 67 Abs 8 EStG
Da die Abgeltung einer bloßein Pensionsanwartschaft nicht als Pensionsabfindung zu qualifizieren ist, kommt eine steuerliche Begünstigung nicht in Betracht.
VwGH 29.03.206, 2006/14/0021
§ 67 Abs 8 EStG
Da die Abgeltung einer bloßein Pensionsanwartschaft nicht als Pensionsabfindung zu qualifizieren ist, kommt eine steuerliche Begünstigung nicht in Betracht.
VwGH 29.03.206, 2006/14/0021