Zusammenfassung: Der BFH erläutert, dass die vom Arbeitgeber eines Orchestermusikers geleistete Aufwandersatzleistung für die Instandhaltungskosten des eigenen Instruments des Musikers keiner Steuerpflicht unterliegt.
BFH 28.03.2006, VI R 24/03
Rechtsgrundlagen: § 3 Nr 50 dEStG; § 26 Z 2 EStG