Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Tatbestandsmerkmale und den Geltungsbereich des § 191 Abs 5 BAO, der im Rahmen der Erlassung des Betrugsbekämpfungsgesetzes2006 in die BAO eingefügt wurde und die Rechtswirkungen eines einheitlichen Feststellungsbescheids im Fall der teilweisen Rechtsungültigkeit gegenüber einem oder mehreren Beteiligten konkretisiert.
Rechtsgrundlagen: § 191 Abs 5 BAO; BetrugsbekämpfungsG 2006, BGBl I Nr 99/2006