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Keine einheitliche Wirkung von Feststellungsbescheiden

SteuernProf. Dr. Christoph RitzSWK 2006, S 618 Heft 20 und 21 v. 15.7.2006

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Tatbestandsmerkmale und den Geltungsbereich des § 191 Abs 5 BAO, der im Rahmen der Erlassung des Betrugsbekämpfungsgesetzes2006 in die BAO eingefügt wurde und die Rechtswirkungen eines einheitlichen Feststellungsbescheids im Fall der teilweisen Rechtsungültigkeit gegenüber einem oder mehreren Beteiligten konkretisiert.

Rechtsgrundlagen: § 191 Abs 5 BAO; BetrugsbekämpfungsG 2006, BGBl I Nr 99/2006

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