§ 1311 ABGB; § 3 Abs 2 Z 4 WTBG; § 22 Abs 2 lit c WTBO aF
Die Autoren analysieren eine aktuelle Entscheidung des OGH, in der dieser erläutert, dass § 3 Abs 2 Z 5 WTBG eine Schutznorm iSd § 1311 ABGB darstellt und dass die Konzeption eines Gesellschaftsvertrags nicht unter die darin normierte Beratungstätigkeit subsumiert werden kann . Die Haftung des Wirtschaftstreuhänders wurde dabei ebenso wie die Beweislastumkehr vom OGH bejaht.