§ 10 Abs 5 KommStG 1993
Für Lohnzahlungen an Arbeitnehmer einer inländischen Betriebsstätte ist Kommunalsteuer zu entrichten.
VwGH, 17.11.2005, 2001/13/0239
§ 10 Abs 5 KommStG 1993
Für Lohnzahlungen an Arbeitnehmer einer inländischen Betriebsstätte ist Kommunalsteuer zu entrichten.
VwGH, 17.11.2005, 2001/13/0239