§ 162 BAO
Die Absetzbarkeit von Ausgaben setzt die Benennung der Leistungsempfänger voraus. Eine Briefkastenfirma kann nicht als Empfänger iSd § 162 BAO qualifiziert werden.
VwGH, 17.11.2005, 2001/13/0247
§ 162 BAO
Die Absetzbarkeit von Ausgaben setzt die Benennung der Leistungsempfänger voraus. Eine Briefkastenfirma kann nicht als Empfänger iSd § 162 BAO qualifiziert werden.
VwGH, 17.11.2005, 2001/13/0247