§ 1 Abs 1 Kriegsopferabgabegesetz Vlbg
Karten- und Roulettespiele mit Spieleinsatz sind als gesellschaftliche Veranstaltungen iSd § 1 Abs 1 Kriegsopferabgabegesetz zu qualifizieren.
VwGH, 03.11.2005, 2005/15/0128
§ 1 Abs 1 Kriegsopferabgabegesetz Vlbg
Karten- und Roulettespiele mit Spieleinsatz sind als gesellschaftliche Veranstaltungen iSd § 1 Abs 1 Kriegsopferabgabegesetz zu qualifizieren.
VwGH, 03.11.2005, 2005/15/0128