Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Zulässigkeit der nachträglichen Leistung einer Sacheinlage (zB in Form der Einbringung eines Betriebs) zur Begleichung einer bei der Bargründung einer GmbH nicht vollständig erfüllten Einlagepflicht bezüglich des Mindestkapitals Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 224 Abs 2 Z 2 AktG; § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG; Art III UmgrStG; § 3 Z 15 FBG