Zusammenfassung: Die Autoren nehmen Stellung zur Frage, ob die Einbringungsfähigkeit durch eine Bündelung von Kapitalanteilen in einer GesbR erreicht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 UmgrStG; URS Rz 362
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Zusammenfassung: Die Autoren nehmen Stellung zur Frage, ob die Einbringungsfähigkeit durch eine Bündelung von Kapitalanteilen in einer GesbR erreicht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 UmgrStG; URS Rz 362
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