Zusammenfassung: Die Autoren unterziehen die geplante Novellierung des Bundesgesetzes über den unabhängigen Finanzsenat einer Analyse. Dabei beschreiben sie auch allfällige Änderungen im Kompetenzbereich der Vollversammlung und heben die Vorteile der geplanten Publikation sämtlicher UFS-Entscheidungen hervor. Weiters beleuchten sie die Sinnhaftigkeit der vorgesehenen Implementierung einer Controllingstelle und erläutern die Modifikationen im Arbeitszeitrecht der UFS-Mitglieder. Resümierend ziehen sie schließlich die Bilanz, dass der Gesetzesentwurf keine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Vollversammlung befürchten lässt.