Zusammenfassung: De Autor nimmt Bezug auf einen Beitrag von Kohler, in dem dieser die Bestandsberechtigung der sogenannten Mietvertragsgebühr in Ermangelung einer staatlichen Gegenleistung kritisch hinterfragte und weist darauf hin, dass eine ganz ähnliche Problematik auch bei den Zessions-, Wechselgebühren und der Gebührenpflicht für Darlehensverträge vorliegt. Als Abhilfemaßnahme spricht sich Rombold für eine strengere und gleichmäßigere Anwendungspraxis der Finanzverwaltung aus.