§ 13 LuftsicherheitsG; § 20 Abs 1c LuftsicherheitsG
Die Festlegung der Höhe der Sicherheitsabgabe steht mit dem Willkürverbot und dem gebotenen Eigentumsschutz in Einklang.
VfGH, 23.06.2005, G 29/05
§ 13 LuftsicherheitsG; § 20 Abs 1c LuftsicherheitsG
Die Festlegung der Höhe der Sicherheitsabgabe steht mit dem Willkürverbot und dem gebotenen Eigentumsschutz in Einklang.
VfGH, 23.06.2005, G 29/05