§ 14 Abs 1 PostG; § 14 Abs 5 PostG
Die in § 14 Abs 1 und Abs 5 des Postgesetzes normierte Verpflichtung der Gebäudeeigentümer zur Einrichtung bzw Erneuerung einer Brieffachanlage ist wegen unsachlichen Eingriffs in das Eigentumsrecht verfassungswidrig.