Art 234 EG
Die Verwaltungsbehörden trifft die Verpflichtung zur Feststellung der maßgeblichen Sachlage, um dem VwGH die Beurteilung einer allfälligen Verletzung des gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenverbots zu ermöglichen.
VwGH, 07.10.2005, 2004/17/0166