Der VwGH bestätigt in Anlehnung an die Argumentationslinie des EugH, dass die Rückerstattung der Getränkesteuer, die auf Grundlage der Umsätze eines Restaurantbetriebs mit alkoholischen Getränken eingehoben wurde, nicht zulässig ist.
VwGH, 27.04.2006, 2005/16/0217; EuGH, 11.03.2005, Rs C-491/03