Zusammenfassung: Der Autor nimmt auf die im Zuge der Erlassung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes vorgenommenen Modifikationen im Finanzstrafrecht Bezug und setzt sich mit der Frage auseinander, ob es Verbänden auch im Anwendungsbereich des Finanzstrafrechts möglich ist, durch Selbstanzeige eine Strafbefreiung zu bewirken. Aufbauend auf einer systematischen und teleologischen Gesetzesinterpretation befürwortet Schrottmeyer schließlich diese Möglichkeit, spricht sich aber für eine gesetzliche Konkretisierung aus.