§ 37 Abs 1 EStG 1988
Bei einer auf mehrere Jahre verteilten Erfassung des Veräußerungsgewinns kann der ermäßigte Steuertarif nicht zugrundegelegt werden.
VwGH, 23.09.2005, 2003/15/0104
§ 37 Abs 1 EStG 1988
Bei einer auf mehrere Jahre verteilten Erfassung des Veräußerungsgewinns kann der ermäßigte Steuertarif nicht zugrundegelegt werden.
VwGH, 23.09.2005, 2003/15/0104