§ 5 Abs 3 nö KanalG 1977
Nicht ausgebaute Teile eines Dachgeschosses sind zur Gesamtsumme der an eine Kanalanlage angeschlossenen Geschossflächen nicht hinzuzurechnen.
VwGH, 07.10.2005, 2003/17/0210
§ 5 Abs 3 nö KanalG 1977
Nicht ausgebaute Teile eines Dachgeschosses sind zur Gesamtsumme der an eine Kanalanlage angeschlossenen Geschossflächen nicht hinzuzurechnen.
VwGH, 07.10.2005, 2003/17/0210