§ 9 Abs 2 GEG
Der VwGH erläutert, in welchen Fällen von einem öffentlichen Interesse an der Nachsicht einer Gebührenschuld ausgegangen werden kann.
VwGH, 21.09.2005, 2005/16/0216
§ 9 Abs 2 GEG
Der VwGH erläutert, in welchen Fällen von einem öffentlichen Interesse an der Nachsicht einer Gebührenschuld ausgegangen werden kann.
VwGH, 21.09.2005, 2005/16/0216