§ 116 Abs 5 EStG 1988; § 3 MRG; § 4 Abs 2 Z 5 MRG; § 5 MRG
Die Auflösung einer Bestandszinsrücklage und die Verrechnung mit den Kosten für den Ausbau eines Dachbodens ist nicht zulässig, sofern durch den Ausbau eine neue Wohneinheit erstellt wurde.
§ 116 Abs 5 EStG 1988; § 3 MRG; § 4 Abs 2 Z 5 MRG; § 5 MRG
Die Auflösung einer Bestandszinsrücklage und die Verrechnung mit den Kosten für den Ausbau eines Dachbodens ist nicht zulässig, sofern durch den Ausbau eine neue Wohneinheit erstellt wurde.