§ 161 Abs 3 FinStrG
Das in § 161 Abs 3 FinStrG festgelegte Verschlechterungsverbot ist auch für Ersatzfreiheitsstrafen maßgeblich.
VwGH, 22.09.2005, 2001/14/0082
§ 161 Abs 3 FinStrG
Das in § 161 Abs 3 FinStrG festgelegte Verschlechterungsverbot ist auch für Ersatzfreiheitsstrafen maßgeblich.
VwGH, 22.09.2005, 2001/14/0082