§ 16 Abs 1 UStG
Der Umsatzsteuerbetrag darf erst im Zeitpunkt des Eintritts einer nachträglichen Uneinbringlichkeit einer Forderung korrigiert werden.
VwGH, 22.09.2005, 2003/14/0036
§ 16 Abs 1 UStG
Der Umsatzsteuerbetrag darf erst im Zeitpunkt des Eintritts einer nachträglichen Uneinbringlichkeit einer Forderung korrigiert werden.
VwGH, 22.09.2005, 2003/14/0036