Zusammenfassung: Der Autor nimmt kritisch zu einer geplanten Modifikation der SachbezugsVO, die im Gegensatz zu einem Erkenntnis des VwGH auch die Erfassung der Gesellschafter-Geschäftsführer vom Geltungsbereich der Sachbezugs-VO vorsieht, kritisch auseinander. Bedenken äußert er vor allem an der vorgesehenen verpflichtenden Rückwirkung.
Rechtsgrundlagen: § 4 Sachbezugs-VO; § 22 EStG; § 23 EStG