Zusammenfassung: Bei gemischter Veranlassung von Sachzuwendungen an den Arbeitnehmern muss eine Aufteilung in Arbeitsentgelt und betriebliche Zuwendung vorgenommen werden.
BFH, 18.08.2005, VI R 32/03
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Zusammenfassung: Bei gemischter Veranlassung von Sachzuwendungen an den Arbeitnehmern muss eine Aufteilung in Arbeitsentgelt und betriebliche Zuwendung vorgenommen werden.
BFH, 18.08.2005, VI R 32/03
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