Art 8a Abs 1 Struktur-RL
Die Nutzung von Diesel, der aus einem anderem Mitgliedsland bezogen wurde, unterliegt nicht dem Verbrauchsteuerregime.
EuGH, 09.09.2004, Rs C-292/02 , Meiland Azwijn BV
Art 8a Abs 1 Struktur-RL
Die Nutzung von Diesel, der aus einem anderem Mitgliedsland bezogen wurde, unterliegt nicht dem Verbrauchsteuerregime.
EuGH, 09.09.2004, Rs C-292/02 , Meiland Azwijn BV