§ 10 Abs. 3 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass für Gebäude der Investitionsbeitrag gem. § 10 Abs. 3 EStG 1988 nur insoweit geltend gemacht werden durfte, als sie unmittelbar dem Betriebszweck dienten oder für Wohnzwecke betriebszugehöriger Arbeitnehmer bestimmt waren.